Da mich das Fliegen einer Drohne ja selbst sehr interessiert, und ich vor vielen Jahren, als die ganze Sache erst im Aufkommen war, selbst einige Drohnen besessen hatte, möchte hier mal kurz den „Status quo“ zum Fliegen einer Drohne auf Gran Canaria darstellen.
Unten noch ein paar Videos meiner früheren Flüge und Abstürze.
Leider gleich die schlechte Nachricht am Anfang. Fast überall auf Gran Canaria, ist das Drohnenfliegen verboten, stark eingeschränkt, bzw. nur mit einer speziellen Erlaubnis möglich.
Nun aber zu den einzelnen Fakten.
Flugverbotszonen
In Spanien sind das die sog. CTR Zonen. Dort darf nicht geflogen werden. Diese Zonen gelten auch in Nationalparks oder bestimmten Naturschutzgebieten.
Wo darf man auf Gran Canaria mit einer Drohne fliegen
Auf Gran Canaria ist leider der grösste Teil der Insel eine Flugverbotszone. Dazu gehört der gesamte Nordosten, Las Palmas über die Ostküste, der Flughafen logischerweise, bis in den Süden praktisch zur Punta de Maspalomas, zwischen Playa del Ingles und Maspalomas. Die Flugverbotszone für Drohnen reicht weiter ins Zentrum über den Pico de las Nieves und den Roque Nublo.
Dort ist das Fliegen einer Drohne streng verboten.
Eine weitere Flugverbotzone für Drohnen auf Gran Canaria ist das Gebiet um Artenara. Wegen dem Hubschrauberstützpunkt.
Weiter gibt es auf Gran Canaria Zonen wo das Drohnenfliegen nur eingeschränkt erlaubt ist. Wer dort fliegen will benötigt eine offizielle Erlaubnis. Dazu gehören die Strände im Süden, bei Playa del Ingles und Maspalomas, die Dünen von Maspalomas und eine ganze Menge von Naturschutzgebieten auf der Insel. Siehe Karte unten.
Gebiete auf Gran Canaria, über denen man relativ problemlos mit einer Drohne fliegen darf gibt es leider sehr wenig.
Grob gesagt sind das nur kleine Regionen im Südwesten, westlich von Arguineguin bis Puerto de Mogan. Ein kleines Gebiet im Westen bei Aldea de San Nicolas und gewisse Gebiete im Nordosten von Gran Canaria.
Genaueres zu den Flugverbotszonen für Drohen in Spanien findet sich hier https://drones.enaire.es/
Gesetzliche Grundlage
Die neue Norm der Europäischen Union für das Fliegen von Drohnen ist seit 31.12.202 in der EU und natürlich auch in Spanien gültig. Da die Umsetzung hier immer etwas dauert gibt es noch verschiedenen Übergangsregelungen bis Anfang 2022 bzw. 2023.
Flug nur auf Sicht VLOS, d.h. man darf nur soweit mit der Drohne fliegen wie man sie sehen kann.
Drohnen Führerschein
Für Drohnen unter 250 Gramm wird kein Führerschein benötigt.
Für die Klasse C1 benötigt man einen Onlinekurs und muss einen theoretischen Test ablegen.
Für grössere Drohnen muss man spezielle Kurse mit entsprechender Prüfung ablegen.
Registrierung von Drohnen
Alle Drohnen, auch die unter 250 g, müssen registriert sein. Normalerweise im Heimatland, wo man seinen ständigen Wohnsitz hat (in Deutschland z.B. beim Luftfahrtbundesamt). Wer auf den Kanaren lebt muss seine Drohne natürlich hier registrieren.
Registrierung des Piloten
Bei Drohnen über 250 g muss auch der Pilot registriert sein.
Wenn die Drohne unter 250 g wiegt und mit einer Kamera oder anderen Sensoren ausgerüstet ist muss auch der Pilot registriert sein.
Versicherung
Jede Drohne, egal welchen Gewichtes, benötigt eine Haftpflicht-Versicherung .
Strafen
Die Strafen für einen nicht legalen Drohnenflug sind recht unterschiedlich und gehen von 60 Euro bis über 200.000 Euro für den „Freizeitflieger“. Wer mit seiner Drohne in einer Flugverbotszone in der Nähe eines Flughafens fliegt muss mit Strafen bis zu 225.000 Euro rechnen.
Drohnen Klassen
Es gibt verschiedenen Drohnen Klassen die vom Gewicht abhängen.
C0: MTOM (Maximale Masse der Drohne) <250 g
C1: MTOM < 900 g
Beide Klassen dürfen nicht über 120 Meter über der Starthöhe fliegen, abgesehen von anderen Spezifikationen.
C2: MTOM < 4 kg
C3: MTOM < 25 kg
Es gibt dann noch weitere Klassen, die sind aber eigentlich nur für Profis von Interesse. Eigentlich auch schon die Klasse C3 grösser 4 kg.
Unterkategorien
Es gibt dann auch noch verschiedenen Unterkategorien.
Ich zähle dabei nur die wichtigsten Fakten dazu auf.
Es gibt die Sub-Kategorie A1 und A2, das sind die Drohnengrössen die am meisten interessieren.
A1 sind Drohnen unter 900 g.
Beim Gesamtgewicht der Drohne unter 250 g muss der Pilot der Drohne nicht registriert sein, darüber schon.
Wenn die Drohne (unter 250g) eine Kamera oder andere Sensoren eingebaut hat, muss auch da der Pilot registriert sein.
A2 sind Drohnen unter 4 kg.
Neben weiteren Vorschriften dürfen diese, u.A. nicht über Personen fliegen, die nicht dazu gehören und es muss der Pilot registriert sein.