Da es auf Gran Canaria und den anderen Kanarischen Inseln schon eine lange touristische Tradition gibt ist dort auch das Berufsbild des Fremdenführers (Touristenführer, Reiseführer) genau geregelt.
Dies geschah auf den Kanaren mit dem Dekret 13/2010 und seiner neuesten Fassung 88/2012 in dem man sich auch den europäischen Vorgaben angepasst hat. Das Gesetz an sich ist aber schon deutlich älter.
Eine der wichtigsten Grundsätze dieses Dekrets ist, dass jede Person welche mit Touristen unterwegs ist und entsprechende Informationen über die Inseln, Land, Leute, Kultur usw. gibt, offiziell von der Regierung der Kanarischen Inseln zugelassener Reiseführer sein muss.
Es gibt nur wenig Ausnahmen wie z.B. Personen die Urlauber zu ihren Hotels begleiten. Dabei dürfen aber dem Touristen nur rein organisatorische Informationen gegeben werden. Alles andere ist nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Dekret kann Strafen von 1.500 bis 30.000 Euro nach sich ziehen.
Für den Nutzer hat das erst mal keine direkten Konsequenzen. Evtl. findet man sich dann bei einer Kontrolle ohne Führer wieder. Probleme gibt es wie immer erst wenn irgend etwas schief läuft. Sei es ein Unfall oder sonstiges unvorhergesehenes. Da zahlt dann keine Versicherung, falls überhaupt eine vorhanden ist, und man bleibt dann auf evtl. anfallenden Kosten sitzen.
Touristenführer auf den Kanaren müssen sich immer ausweisen. Jeder offizielle Fremdenführer auf den Kanarischen Inseln hat eine Ausweis mit Lichtbild, der von der Regierung ausgestellt wurde, mit einer eigenen Nummer. Die kann man dann auch im Verzeichnis der Touristenführer nachprüfen.
Da es im Moment keine weiteren Regulierungen (speziell für Wanderführer, Radwanderführer oder anderes; das hat sich seit 2019 geändert, seitdem muss man z.B. Bergührer sein um eine Wandergruppe zu führen) gibt, gilt das für alle Personen die irgendwie mit Touristen unterwegs sind, Ausflüge oder Exkursionen machen und dem Urlauber Informationen zu den Inseln zukommen lassen. Einzige Ausnahme ist das Beobachten von Walen, was speziell geregelt ist.
Der Touristenführer auf den Kanaren
Wie wird man nun Fremdenführer auf den Kanaren.
Im Prinzip gibt es zwei Möglichkeiten. Man studiert Tourismus und schliesst das mit den entsprechenden Prüfungen ab oder man unterzieht sich einer speziellen Prüfung.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Zugangsvoraussetzung um überhaupt an der Prüfung teil nehmen zu können ist ein Hochschulabschluss. Muss nicht von einer spanischen Universität sein, es werden auch entsprechende europäische Hochschulabschlüsse anerkannt.
Wichtig ist ein gutes Spanisch in Wort und Schrift weil die Prüfung natürlich in spanischer Sprache abgehalten wird.
Als erstes ist eine schriftliche Prüfung von zwei Stunden Dauer zu bestehen. Dabei gibt es 6 Fragen zu unterschiedlichen Themengebieten die dementsprechend ausführlich zu behandeln sind.
Die Themengebiete für die Prüfung zum Touristenführer sind grob:
Themenkreis 1
Gesetze die den Tourismus, Touristenführer betreffen.
Aufbau der Autonomen Region der Kanaren
Kenntnisse und Verhalten die ein Fremdenführer an den Tag legen sollte.
Gebiet 2
Das zweite grosse Themengebiet umfasst die Umwelt/Klima etc. der Kanaren.
Genauer geht es da um Geologie und Ursprung der Kanarischen Inseln, Klima – Klimazonen, Lebensräume für Fauna Flora, Nationalparks und Naturparks usw.
Themengebiet drei
Geschichte angefangen bei den Ureinwohnern der Kanaren bis heute. Architektur und Architekturstiele, historische und wichtige Stadt und Ortsteile von allen Inseln, Kunst und Künstler der Kanarischen Inseln der Vergangenheit und heute, Traditionen, Kunsthandwerk und Gastronomie.
Mündliche Prüfung zum Reiseführer
Ist die erste schriftliche Prüfung bestanden geht es in die zweite Runde.
Die zweite Prüfung für den Touristenführer ist eine mündliche Prüfung. Auch natürlich in spanisch.
Dabei geht es nun speziell über die touristischen Routen auf den Kanaren.
Es gibt insgesamt ca. 25 Routen von allen 7 Inseln. Bei der Prüfung muss man dann eine davon auf gut Glück ziehen und einen ca. 15 minütigen Vortrag über diese Route halten, mit allen Sehenswürdigkeiten und Sehenswerten was es auf der Tour zu sehen gibt.
Hat man die mündliche Prüfung bestanden gibt es noch eine Prüfung für Fremdsprachen. Als Ausländer in Spanien wird einem im Allgemeinen die Muttersprache (z.B. Deutsch) anerkannt und man muss dann natürlich keine Prüfung machen. Für weitere Sprachen muss eine Sprachprüfung abgelegt werden.